Sobald du mit Content Geld oder Produkte bekommst, wird aus dem Hobby ein Business. Hier findest du die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Punkte für Influencer und Content Creator in Österreich auf einen Blick.
Für kommerzielles Influencing brauchst du in Österreich in der Regel die Gewerbeberechtigung „Werbeagentur“. Einnahmen aus Kooperationen, auch Produkte und Reisen, sind steuerpflichtig. Bezahlte Inhalte musst du klar als „Werbung“ oder „Anzeige“ kennzeichnen. Wer monetarisierte Videos anbietet, muss sich unter Umständen bei der KommAustria melden.
Laut Wirtschaftskammer gibt es keinen eigenen Gewerbewortlaut „Influencer“ oder „Content Creator“. Kommerzielles Influencing, also bezahlte Werbekooperationen, Affiliate-Marketing oder Produktplatzierungen, fällt unter das freie Gewerbe „Werbeagentur“. Die Anmeldung erfolgt online über das Unternehmensserviceportal bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat.
Mit der Gewerbeanmeldung bist du Mitglied der Wirtschaftskammer und in der Regel bei der SVS pflichtversichert (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung).
Einnahmen aus Kooperationen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen der Einkommensteuer. Wichtig: Auch Sachleistungen wie Produkte, Reisen oder Einladungen, die du als Gegenleistung erhältst, zählen als Einnahmen.
Bei der Umsatzsteuer hilft die Kleinunternehmerregelung: Seit 2025 liegt die Grenze in Österreich bei 55.000 € Bruttoumsatz pro Jahr. Darunter musst du keine Umsatzsteuer verrechnen. Kooperationen mit Plattformen oder Marken aus dem Ausland können eigene umsatzsteuerliche Fragen auslösen. Hier lohnt sich eine Steuerberatung.
In Österreich muss bezahlter oder gesponserter Content klar als Werbung erkennbar sein (unter anderem nach Mediengesetz, E-Commerce-Gesetz, AMD-G und UWG). Üblich und sicher sind die Begriffe „Werbung“, „Anzeige“ oder „entgeltliche Einschaltung“, gut sichtbar am Anfang des Beitrags.
Wer auf Instagram, TikTok oder YouTube überwiegend Videos anbietet, redaktionell selbst gestaltet, ein breites Publikum anspricht und damit Einnahmen erzielt, kann als audiovisueller Mediendienst auf Abruf gelten. Dann ist eine Anzeige bei der KommAustria über die Website der RTR nötig, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Tätigkeit.
Ein Influencer Management ersetzt keine Steuerberatung, nimmt dir aber viel ab: korrekte Kennzeichnung in Briefings, saubere Verträge, Rechnungslegung und Überblick über Zahlungen. Bei EE Influencer Management gehört das für alle 39 Creator zum Standard, bei über 100 Kampagnen pro Jahr.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Für kommerzielles Influencing in der Regel ja. Laut Wirtschaftskammer fällt es unter das freie Gewerbe „Werbeagentur“; einen eigenen Gewerbewortlaut „Influencer“ gibt es nicht.
Produkte, Reisen oder Einladungen, die du als Gegenleistung für Content erhältst, gelten als Sachleistungen und zählen zu deinen Einnahmen.
Klar und auf den ersten Blick erkennbar, etwa mit „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang des Beitrags. Das gilt auch für Gratis-Produkte und Affiliate-Links.
Seit 2025 gilt eine Grenze von 55.000 € Bruttoumsatz pro Jahr. Darunter musst du grundsätzlich keine Umsatzsteuer verrechnen.